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DB-S&S

DB-S&S (Bezug auf Gebäude):

Grundlagen



Der Digitalfunk BOS muss nicht nur im Freien (Freifeld) verfügbar sein und eine reibungslose Kommunikation gewährleisten, sondern auch die Koordination von Einsatzkräften innerhalb von Objekten ermöglichen. Zur Sicherstellung der Grundversorgung durch Standorte des Freifeldes berücksichtigen die Funkversorgungskategorien 3 und 4 einen pauschalen Dämpfungswert von 9 dB. Obwohl der Digitalfunk BOS aufgrund der niedrigeren Frequenz eine geringere Gebäudedämpfung aufweist als beispielsweise GSM-Mobilfunk, wird die Güte dieser Grundversorgung nicht mit der aus dem Mobilfunk gewohnten Versorgung vergleichbar sein. Je nach Gebäudebeschaffenheit (Stahlbeton, metallbedampfte Fenster, usw.) und Entfernung zur Basisstation wird die Versorgung von außen nur einen Teil des Gebäudeinnern abdecken. Unabhängig von der flächenmäßigen Zuordnung zur Funkversorgungskategorie sind daher bei einer Vielzahl von Objekten zusätzliche technische Maßnahmen erforderlich, um eine ausreichende Versorgung im Inneren zu erreichen. Dies gilt vor allem dann, wenn im gesamten Gebäudeinneren die Versorgung sichergestellt werden muss. Eine derartige Funkversorgung von Bauwerken und Gebäuden besonderer Art und Nutzung wird im Folgenden als Objektversorgung bezeichnet.

Die „Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsauf-gaben-BDBOS“ ist für die Verfügbarkeit und reibungslose Kommunikation des BOS-Digitalfunknetzes verantwortlich. Eigentümer von Gebäuden und Anlagen können durch die Gesetzgebung des Bundes, Richtlinien und Verordnungen verpflichtet sein, digitale BOS-Funkanlagen (Objektversor-gungsanlagen) zu installieren und zum Betrieb vorzuhalten. Die Deutsche Bahn AG (DB AG), namentlich die DB Station&Service AG betreibt Verkehrs-stationen (umgangssprachlich Bahnhöfe) unterschiedlicher Größe und Kategorie. Viele Verkehrsstationen haben ein hohes Reisendenaufkommen, insbesondere bei größeren Veranstaltungen. Die Gebäude besitzen teilweise Verkaufsflächen, Tunnelzugänge zu den Bahnsteigen, Übergänge zu anderen Gebäuden und Übergänge zu anderen Verkehrsträgern (z.B- U-Bahn, Straßenbahn). Aufgrund der Dämpfungseigenschaften der Gebäude ist die Verfügbarkeit des digitalen BOS-Funkes in der Verkehrsstation für die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsauf-gaben nicht immer gegeben.

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Liefer Umfang


Der Lieferumfang von BOS-Funkgeräten (Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben Funkgeräte) kann je nach Modell und Hersteller unterschiedlich sein.
Auf Bahnstrecken ohne Streckenblock, auf denen Reisezüge oder Züge mit mehr als 60 km/h verkehren, ist Zugfunk (nach §16 Abs. 4 Nr. 2 EBO vom 27.12.93) bis zum 31.12.95 nachzubauen.
(1) Verbindungen können zwischen mobilen Teilnehmern un- tereinander und zwischen mobilen und ortsfesten Teil- nehmern hergestellt werden. Außerdem sind Telefonge- spräche mit dem bahninternen Telefonnetz möglich. (2) Es sind Einzelsprechverbindungen, Konferenzverbindun- gen, Gruppenrufverbindungen und Notrufverbindungen möglich. (3) Je nach Gesprächsverbindung ist Wechselsprechen oder Gegensprechen möglich. Beim Wechselsprechen können die Teilnehmer abwechselnd nur sprechen oder hören, beim Gegensprechen können sie gleichzeitig sprechen und hören. (4) Einzelsprechverbindungen sind zwischen einem ortsfesten und einem mobilen sowie zwischen zwei mobilen Teil- nehmern untereinander möglich. Die Teilnehmer können Gegensprechen. (5) In Konferenzverbindungen können durch Zusammenschal- ten von mehreren Einzelsprechverbindungen bis zu 5 Teilnehmer miteinander sprechen. Die Teilnehmer können Gegensprechen. (6) Gruppenrufverbindungen sind Verbindungen von einem Teilnehmer zu mehreren mobilen Teilnehmern innerhalb eines festgelegten Gruppenrufbereichs. Ortsfeste Teil- nehmer können Gegensprechen, mobile Teilnehmer da- gegen nur Wechselsprechen. Um eine einheitliche Be- triebsweise innerhalb einer Gruppenrufverbindung zu ver- wenden, sollen Gruppenrufverbindungen im Wechselspre- chen durchgeführt werden. (7) Notrufverbindungen sind Gruppenrufverbindungen, die technisch mit höherer Priorität behandelt werden. Bei Not- rufverbindungen wird der Gruppenrufbereich als Notrufbe- reich bezeichnet. Im Notrufbereich werden bestehende Einzel- und Gruppenrufverbindungen bei mobilen GSM-R Bifu Teilnehmern unterbrochen. Der Fdl bzw. die Vermitt- lungsstelle erhält einen Anruf mit Anzeige der Priorität 3, muss ihn manuell annehmen und ggf. an den betrieblich zuständigen Fdl vermitteln. (8) Der Anstoß und technische Ablauf zum Aufbau einer Not- rufverbindung zu allen berechtigten Teilnehmern eines Notrufbereichs wird als Notruf Strecke bezeichnet. Ansprechpartner ist der Fahrdienstleiter. Sobald sich der Fahrdienstleiter gemeldet hat, ist eine Notdurchsage an ihn möglich. Eine Notdurchsage an alle anderen Teilneh- mer ist sofort möglich. Inhalt einer Notdurchsage kann die Meldung einer drohenden Gefahr, ein Nothaltauftrag, eine Notfallmeldung oder die Anforderung von Hilfe sein. Die Notrufbereiche werden den ortsfesten Teilnehmern in den örtlichen Regelungen zu dieser Konzernrichtlinie genannt. (9) Ein Nothaltauftrag ist bei drohender Gefahr der Auftrag eines Teilnehmers, alle Züge sofort anzuhalten. Der Not- haltauftrag wird mit folgendem Wortlaut gegeben:
„Betriebsgefahr, alle Züge zwischen ... (Stelle) und ... (Stelle) sofort anhalten! Ich wiederhole, Betriebsge- fahr, alle Züge zwischen ... (Stelle) und ... (Stelle) so- fort anhalten! Hier ... (Funktion des Meldenden) ... (Stelle des Meldenden).“ Der Fahrdienstleiter wiederholt den Nothaltauftrag, sendet danach über den Zugfunk einen Notruf mit Nothaltauftrag aus und leitet weitere Maßnahmen ein.
(10) Zur Wahrung der Sprechdisziplin bei der Gesprächsab- wicklung muss beachtet werden:
- Deutsche Sprache verwenden
- langsam, deutlich und in normaler Lautstärke sprechen
- dialektfrei sprechen
- kurze Sätze verwenden
- Gespräch kurz fassen
- zu Gesprächsbeginn mit Funktion und bei Bedarf mit Ortsangabe melden.

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